Raubkopierer sind Terroristen

March 21st, 2006

Bei den Leserbriefen der aktuellen c’t bin ich gerade auf etwas gestoßen:

Nach §106 Urhebergesetz wird ein privater Verstoss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Im Fall eines gewerblichen Handels gibt es nach §108 a bis zu 5 Jahre Gefängnis oder eine Geldstrafe.

Das klingt jetzt sicher erschreckend, aber besser ist doch dieses Gesetz nach §328 Absatz 2.3 Strafgesetzbuch (StGB):

Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.

Wenn man die Verhältnismäßigkeit dieser Strafen sieht, dann kann man sich doch echt fragen, wieso es nicht öfter “knallt” …

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